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LG Berlin, 18.11.2011 - 56 S 36/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schaden mit unaufklärbarer Unfallverursachung - Mieter haftet nicht!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ungeklärte Unfallverursachung mit Mietwagen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 13.04.2011 - 110 C 3327/09
- LG Berlin, 18.11.2011 - 56 S 36/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04
Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den …
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2011 - 56 S 36/11
Er muss nachweisen, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht haftet (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 28/04 -, zitiert nach juris, Rn. 10 f. mit weit. Nachw.;… Palandt-Heinrichs, aaO). - LG Potsdam, 29.06.2011 - 13 S 30/11
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2011 - 56 S 36/11
Dieser ohnehin geltende Grundsatz findet auch auf die Miete von Mobilien - hier eines Kraftfahrzeugs - Anwendung (vgl. Urteil des LG Potsdam vom 29. Juni 2011 - 13 S 30/11 -).
- LG Itzehoe, 27.01.2021 - 1 S 6/20
Kraftfahrzeugmiete: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters hinsichtlich des …
Teilweise wird in der Rechtsprechung vertreten, dass der Vermieter bei Rückgabe eines Mietfahrzeugs in beschädigtem Zustand sowohl eine Schadensursache aus seinem Pflichtenkreis als auch jegliche Verursachung des Schadens durch Dritte ausschließen müsse (LG Baden-Baden, Urteil vom 12.06.2007, Aktenzeichen: 5 S 19/06; AG Köln, Urteil vom 03.09.2012, Aktenzeichen: 142 C 284/11; LG Berlin, Urteil vom 18.11.2011, Aktenzeichen: 56 S 36/11, jeweils zitiert nach juris). - AG Hamburg, 24.02.2016 - 49 C 299/15
Mietwagenvertrag: Wirksamkeit der Einbeziehung von Allgemeinen …
Dieser muss nachweisen, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herzurühren vermag, für den der Mieter nicht haftet (LG Berlin, DAR 2012, 85). - OLG Schleswig, 29.07.2014 - 3 U 4/14
Schadensersatz bei Kupplungsschaden an einem für Fahrschulzwecke vermieteten Bus
Bei einem gemieteten Fahrzeug ist das im Grundsatz die Pflicht, Beschädigungen dieses Fahrzeugs zu vermeiden (Landgericht Berlin, DAR 2012, 85, bei juris Rn. 7).